Überprüfung der Richtigkeit der Dokumentation jedes einzelnen wirtschaftlichen Tatbestandes aus der Wirtschaftstätigkeit einer Gesellschaft gemäß den Anforderungen, die durch das Föderale Gesetz der Russ. Föderation vom 21.11.1996 Nr. 129-FZ „Über die Buchhaltung“ an die Erstellung der Nachweisdokumente gestellt werden.
Ordnung der Nachweisdokumente, Ausweis aller Geschäftsvorfälle im Buchhaltungsprogramm.
Aufzeichnung der Dienstleistungskosten.
Verrechnung und Abrechnung des Gehaltes für die Mitarbeiter der Gesellschaft.
Verrechnung und Abrechnung der Steuern und Abzüge für den Arbeitsvergütungsfonds.
Erstellung der Kassenbelege, Vorschussabrechnungen und anderen Nachweisdokumente.
Abwicklung der Operationen für Bankkonnten, einschließlich der Erstellung von Zahlungsanweisungen und Belegen für Währungskontrolle.
Erstellung und Zusammenstellung der buchhalterischen und steuerlichen Register.
Erstellung und Zusammenstellung der buchhalterischen Rechnungslegung.
Zusammenstellung und Abgabe der Steuererklärungen an die Steuerbehörden, zum Fonds für soziale Versicherung und Pensionsfonds.
Schriftliche und mündliche Beratungen bzgl. der Buchführung.
Vertretung von Interessen einer Gesellschaft bei den Steuerbehörden der Russischen Föderation.
Ergebnisse
Zusammenstellung der vollen und zuverlässigen Informationen bzgl. der Finanzergebnisse von Gesellschaftsaktivitäten, sowie Vermögensverhältnisse der Gesellschaft.